Städte & Gemeinden

Sichere Luft, klare Standards – Hygiene und Brandschutz für öffentliche Gebäude

Städte und Kommunen sind verantwortlich für den Betrieb unterschiedlichster öffentlicher Einrichtungen – darunter Schulen, Rathäuser, Bibliotheken, Mensen oder Sporthallen. Viele dieser Gebäude verfügen über zentrale Lüftungssysteme oder Küchenabluftanlagen, die regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden müssen, um die gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Brandschutz zu erfüllen.

Lösungen für saubere Luft und rechtssichere Gebäude.

Herausforderungen und unsere Lösung

In vielen Kommunen fehlt ein einheitlicher, übergeordneter Prozess zur regelmäßigen Wartung und Reinigung der Lüftungs- und Abluftsysteme in öffentlichen Gebäuden. Während rechtliche Verpflichtungen durch die VDI-Richtlinien (insbesondere VDI 6022 für Raumluftanlagen und VDI 2052 für Küchenabluftsysteme) eindeutig definiert sind, ist deren praktische Umsetzung häufig nicht klar geregelt. Die Zuständigkeiten liegen oft verteilt: zwischen Bauamt, Gebäude-management, Einrichtungsleitungen oder externen Dienstleistern – was dazu führt, dass Reinigungs- und Prüftermine übersehen oder nicht dokumentiert werden.

Ein weiteres Problem sind begrenzte Budgets und lange Entscheidungswege. In vielen Fällen müssen Hygienemaßnahmen mit knappen Mitteln realisiert werden oder konkurrieren mit anderen dringlichen Infrastrukturprojekten. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an Hygiene und Betriebssicherheit in den letzten Jahren deutlich verschärft – auch durch die öffentliche Wahrnehmung nach Pandemie-jahren und steigenden Erwartungen an staatliche Vorsorge.

Vernachlässigte oder nicht regelmäßig kontrollierte Lüftungsanlagen können die Luftqualität spürbar verschlechtern. In Schulen oder Sporthallen bedeutet das ein erhöhtes Risiko für Konzentrationsprobleme, allergische Reaktionen oder Krankheitsübertragungen. In Küchen und Mensen wiederum entstehen durch Ablagerungen und Fett in den Abluftanlagen erhebliche Brandschutzrisiken – insbesondere, wenn die Reinigungsintervalle nicht eingehalten werden. Kommt es hier zu Schäden, steht häufig nicht nur der Betreiber, sondern die gesamte Kommune in der Haftung.

Neben dem gesundheitlichen und rechtlichen Aspekt droht aber auch ein Imageschaden. Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Lehrkräfte oder Verwaltungsmitarbeitende erwarten funktionierende, sichere und saubere öffentliche Gebäude. Werden Mängel bekannt oder Unfälle öffentlich, kann das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Stadt oder Gemeinde leiden – mit politischer und medialer Aufmerksamkeit als Folge.

Deshalb braucht es verlässliche Lösungen, die sowohl technisch fundiert als auch verwaltungspraktisch umsetzbar sind – und die vor allem eins leisten: Verantwortung spürbar abgeben zu können, ohne Kontrolle zu verlieren.
ansprechparter schaut in kamera im büro
Marcus Wienbrandt

Technischer Vertrieb & Projektleiter

Liesenhoffweg 3, 44147 Dortmund
Unsere Lösungen

Unsere Leistungen für Städte & Gemeinden

Reinigung von Lüftungsanlagen

Reinigung von Küchenabluftanlagen

Hygieneinspektion und -kontrolle

Spezialreinigung (Systemdecken, Lampenraster)

„Strukturierte Arbeit, lockere Atmosphäre und eine professionelle Beratung – genau das hat uns überzeugt. Dank der großartigen Teamarbeit haben wir jetzt eine voll funktionsfähige RLT-Anlage und eine spürbar bessere Raumluft. Klare Empfehlung!“

Harald Moser
Geschäftsführer,
HEUTE+COMP. GmbH+Co. KG
Werte, die öffentliche Verantwortung tragen

Was uns als Partner für Städte & Gemeinden auszeichnet

Verlässlichkeit – Planbare Einsätze und verbindliche Abläufe

Normtreue – VDI-gerechte Reinigung und Dokumentation

Effizienz – Wirtschaftliche Lösungen für kommunale Anforderungen

Transparenz – Klare Nachweise für interne und externe Stellen

Ratgeber

Unser Ratgeber rund um Lüftung, Wartung und Innovation

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Häufig gestellte Fragen

FAQs

Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns gerne an service@aventec-air.de

Wie oft müssen Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden gereinigt werden?

Die VDI 6022 schreibt regelmäßige Hygieneinspektionen im Abstand von 2 bis 3 Jahren vor – je nach Nutzung. In Schulen oder Sporthallen mit hoher Auslastung empfiehlt sich ein verkürzter Turnus, um Luftqualität und Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Müssen auch verpachtete Küchen in städtischen Gebäuden gereinigt werden?

Ja, die Kommune bleibt als Eigentümerin in der Verantwortung, auch bei Verpachtung. Die Reinigung der Küchenabluftanlage nach VDI 2052 ist Pflicht und muss rechtssicher dokumentiert sein.

Können Reinigungen außerhalb des laufenden Betriebs durchgeführt werden?

Absolut – Reinigungen und Inspektionen lassen sich problemlos in den Ferien, am Wochenende oder außerhalb der Öffnungszeiten einplanen. So bleibt der Betrieb ungestört und die Maßnahme effizient umsetzbar.

Welche Risiken bestehen bei unterlassenen Hygieneinspektionen?

Neben hygienischen Mängeln drohen technische Schäden, Leistungsabfall und rechtliche Konsequenzen. Ohne regelmäßige Kontrolle und Nachweis kann die Kommune im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Wie erfolgt die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen?

Bei Küchen erhalten Sie eine UB, bei beauftragter Hygienekontrolle einen Laborbericht. Weitere Nachweise werden je nach Leistungsumfang bereitgestellt. Die Dokumentation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.

Kontakt

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